WLAN-Störerhaftung wird abgeschafft

Geschrieben von Redaktion.

Berlin (ots) - Herstellung von Rechtssicherheit wird weiteren WLAN-Ausbau befördern

Die Koalitionsfraktionen haben am heutigen Mittwoch eine Einigung über das zweite Änderungsgesetz zum Telemediengesetz erzielt. Hierzu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und der zuständige Berichterstatter Axel Knoerig:

"Mit der heutigen Einigung schaffen wir die WLAN Störerhaftung ab und erreichen dadurch Rechtssicherheit für alle Anbieter von WLAN-Hotspots. Wir folgen damit nicht nur den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof, der die Störerhaftung für gewerbliche und nebengewerbliche Anbieter von WLAN-Hotspots als nicht vereinbar mit der E-Commerce-Richtlinie qualifiziert hat. Vielmehr erstrecken wir die Haftungsfreistellung auch auf alle privaten Anbieter, weil wir davon überzeugt sind, dass dies der richtige Weg ist. Dem weiteren Ausbau von WLAN-Hotspots - sei er gewerblich, nebengewerblich oder privat - steht die Störerhaftung somit nun nicht mehr im Wege.

Aufgrund berechtigter Einwände heben wir auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zur Haftung von Host-Providern auf. Mit dem Koalitionspartner haben wir uns stattdessen auf einen Entschließungsantrag verständigt. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung des Haftungsregimes für Plattform-Betreiber einzusetzen. Dies ist nicht nur mit Blick auf die aktuellen Konsultationsprozesse der Europäischen Kommission zur Haftung von Plattformen und Intermediären sinnvoll, sondern auch vor dem Hintergrund einer einheitlichen europäischen Regelung.

Wir wollen auch zügig rechtssichere Regelungen für schnelle und effektive Verfahren zur Rechtsdurchsetzung im Internet etablieren. Plattformen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten basieren, sollen legal keine Werbeeinnahmen generieren dürfen. Im Dialog zwischen Bundesregierung und den beteiligten Akteuren sollen Maßnahmen entwickelt werden, mit denen die Finanzströme von Plattformen, die gewerbsmäßig Rechte des geistigen Eigentums verletzen, ausgetrocknet werden. Solchen Plattformen wollen wir den Geldhahn zudrehen.

Wir fordern die Bundesregierung zudem auf zu erheben, in welchem Umfang Persönlichkeitsrechte und der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs im Internet verletzt wurden. Zeigt sich bei Plattformen oder geschädigten Personen und Unternehmen ein Regelungsbedarf, werden wir diesen noch in dieser Legislaturperiode beheben.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion trägt mit diesen Änderungen nicht nur zur weiteren Verbreitung von WLAN-Hotspots bei. Sie leistet darüber hinaus auch einen entscheidenden Beitrag für digitale Teilhabe, für eine flächendeckende Breitbandversorgung und für die Einhaltung selbstverständlicher Umgangsformen auch im Internet. Unserer Auffassung nach gelten unsere Gesetze nicht nur in der analogen Welt, sondern auch und gerade im Internet. Es ist unsere Aufgabe, für eine angemessene Rechtsdurchsetzung zu sorgen."

Hintergrund:

Die Bundesregierung hatte dem Deutschen Bundestag im Herbst letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf hielt an der sog. Störerhaftung fest. Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass der Anbieter eines WLAN-Hotspots für Vergehen seiner Nutzer unter Umständen in die Haftung genommen werden kann, wenn über den WLAN-Hotspot illegal Filme oder Musik kopiert wurden. Sie ist der Auslöser für zahlreiche Abmahnwellen.