Worauf Sie bei der Kündigung per E-Mail achten sollten

Geschrieben von Redaktion.

Seit 1. Oktober 2016 können Verbraucher die meisten Verträge auch ohne Unterschrift kündigen. Worauf Sie bei E-Mail und Co. achten sollten.

Seit 1. Oktober 2016 müssen Sie für eine Kündigung nur noch einen Text schreiben – ein Brief mit Unterschrift ist nicht mehr nötig, um die meisten Verträge zu beenden. Was das Bundesministerium eine "Klarstellung" des bisherigen Gesetzes nennt, bedeutet in der Praxis eine deutliche Aufwertung der E-Mail. Denn viele Unternehmen hatten Kündigungen auf diesem Wege bisher nicht akzeptiert. Aber auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können Sie neue Verträge nun theoretisch kündigen.

Einzige Bedingung: Der jeweilige Vertrag muss nach dem 30. September 2016 abgeschlossen worden sein. Ab dann dürfen Unternehmen nicht mehr die so genannte "Schriftform" fordern, die in der Vergangenheit für die meisten Kündigungen bedeutete: Brief mit Unterschrift.

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