Verwaltung verteilt medizinische Masken

Geschrieben von Stadt Haltern am See.

masken verwaltungFoto: Stadt HalternDas Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen einer Soforthilfe medizinische Masken zur kostenlosen Weitergabe an bedürftige Menschen zur Verfügung. Hierunter fallen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz. Die Stadt Haltern am See hat jetzt ihr Kontingent vom Kreis Recklinghausen erhalten, der die Weitergabe an alle kreisangehörigen Städte organisiert hat.

Die Verwaltung sieht eine Ausgabe von fünf medizinischen Masken pro Person vor. Betroffen hiervon sind alle Personen, die nach der geltenden Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen der Maskenpflicht unterliegen. Folgende Verfahrensweise wurde in Haltern am See für die anspruchsberechtigten Personenkreise festgelegt: 
Leistungsberechtigte nach dem SGB II
Bedarfe sind telefonisch bei der/beim zuständigen Sachbearbeiter/in des Jobcenters in Haltern am See anzumelden. Anschließend wird ein Termin abgestimmt, wann und wo die medizinischen Masken abgeholt werden können. 
Leistungsberechtigte nach dem SGB XII
Das Sozialamt hat sich dazu entschlossen, allen Berechtigten die Schutzmasken per Post zuzusenden. Als Grund für diese Maßnahme führt die Verwaltung an, dass es sich im Regelfall um Personen handelt, die alters- oder gesundheitsbedingt weniger mobil sind oder dem vulnerablen Personenkreis angehören. Das Sozialamt geht davon aus, dass der Versand in den kommenden 14 Tagen abgeschlossen ist.  
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
Die Ausgabe erfolgt direkt an den städtischen Flüchtlingsunterkünften durch Mitarbeiter der Verwaltung.

Stadt prüft Klage, um Windräder in Hullern zu verhindern

Geschrieben von Stadt Haltern am See.

windraeder wald Im Juli 2020 hatte die Stadt Haltern am See das gemeindliche Einvernehmen verweigert, in Hullern zwei jeweils 241m hohe neue Windräder errichten zu lassen. Zeitgleich hatte die Verwaltung beim Kreis den Antrag gestellt, dass der Kreis seine Entscheidung über die Genehmigung um ein Jahr zurückstellt. Dies wurde insbesondere mit der unklaren Rechtslage bezüglich der Abstandsflächenregelung und der in Aufstellung befindlichen Planung des Baugebiets an der Buttstraße in Hullern begründet.

Nun hat der Kreis als zuständige Genehmigungsbehörde entschieden, diesem städtischen Antrag nicht zu folgen. Auch deshalb, weil die ersten Anträge für die Windkraftanlagen bereits aus 2011 stammen.

Diese Rechtsauffassung teilt die Stadt Haltern am See nicht. Sie verweist darauf, dass die ursprünglichen Planungen der Investoren zurückgenommen wurden und später mit den nunmehr 241m hohen Windräder neu beantragt worden sind. Bürgermeister Andreas Stegemann bedauert, dass sich der Kreis nicht der städtischen Argumentation angeschlossen hat, dass die Genehmigung der zwei Windräder die Konzentrationszonenplanung konterkarieren würde. Vielmehr sei der Kreis der Auffassung, dass die Konzentrationszonenplanung nicht innerhalb des beantragten Zurückstellungszeitraumes gelingen könne.

Aufgrund der nunmehr von der Landesregierung NRW in Umsetzung befindlichen Abstandsregelung und der bundesgesetzlich vorgesehenen 1000-Meter Abstandserfordernis sind die rechtlichen Unsicherheiten zur Erstellung einer wirksamen Windvorrangzonenplanung offensichtlich. Dem ist entsprechend Rechnung zu tragen, was in der Vergangenheit auch bei entsprechenden Rückstellungsanträgen vom Kreis berücksichtigt wurde.

Mit Blick auf die Historie der zweimal höchstrichterlich versagten Windvorrangzonenplanung ist die rechtliche Sorgfalt bei der Planaufstellung dringend geboten, mahnt Stegemann an.

Deshalb wird die Stadtverwaltung einen Fachanwalt beauftragen, die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht zu prüfen.

Ortsrecht steht digital bereit

Geschrieben von .Redaktion.

buergermeister ortsrechtDie fortschreitende Digitalisierung sowie der Klimaschutzgedanke sorgen dafür, dass innerhalb der Stadtverwaltung der Verzicht auf Papier immer deutlicher wird. So gibt es das so genannte „Ortsrecht“, in dem alle relevanten Verordnungen und auch die jeweils gültigen Gebührenordnungen festgehalten werden, in 67-facher Ausführung für die Ratsmitglieder sowie die einzelnen Verwaltungsfachbereiche. Das umfasst jeweils einen vollen Aktenordner, der jährlich aufgrund der Aktualisierungen auf etwa 50 Seiten ergänzt werden musste. So wurden pro Jahr etwa 3350 Seiten gedruckt.

Nun haben sich auf Initiative von Bürgermeister Andreas Stegemann die Beteiligten darauf verständigt, dass es nur noch zwei Druckexemplare innerhalb der Verwaltung und einen Ordner für den Ratssaal geben wird. Das hat zur Folge, dass jetzt nur noch rund 150 Seiten gedruckt werden.

Politik, Verwaltung und alle weiteren Interessierten werden trotzdem weiterhin das Ortsrecht lesen können. Denn es ist natürlich auf der Internetseite der Stadt Haltern am See hinterlegt. Und zwar hier: Ortsrecht / Satzungen | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de)

Foto: Bürgermeister und das Ortsrecht / Stadt Haltern am See

Senioren wählten neuen Beirat

Geschrieben von Klaus Büttner.

Halterns Seniorinnen und Senioren ab dem 60. Lebensjahr haben ihre neuen Seniorenbeiratsmitglieder per Briefwahl gewählt. Positiv stellt Bürgermeister Andreas Stegemann fest, dass die Wahlbeteiligung unter den angesprochenen 12.214 Wahlberechtigten bei 41,68 Prozent lag und damit die letzte um rund sechs Prozentpunkte übertraf. „Das ist eine tolle Rücklaufquote. Sie zeigt, dass die politische Arbeit für die älteren Menschen eine große Bedeutung für uns in der Stadt hat. Ich freue mich auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“ 

Haltern-Mitte elisabeth fimpeler heribert stegemann horst thier manfred kehr dr siegfried lindemann hans kirschbaum michael michalak dr
  Elisabeth Fimpeler  Heribert Stegemann  Horst Thier  Dr. Manfred Kehr  Siegfried Lindemann  Hans Kirschbaum  Dr. Michael Michalak
 Bossendorf ludwig zimmermann bossendorf            
   Ludwig Zimmermann            
 Flaesheim juergen chmielek flaesheim            
   Jürgen Chmielek            
 Sythen monika woempener sythen franz hermann bußmann sythen ulrike frey sythen        
   Monika Wömpener  Franz-Hermann Bußmann  Ulrike Frey        
Lippramsdorf renate werner lippramsdorf heribert otto lippramsdorf          
  Renate Werner Heribert Otto          
Hullern ruediger haake hullern            
  Rüdiger Hake            
Holtwick marlies stevermuer holtwig            
  Marlies Stevermür            

Der Wahlausschuss kommt am 16. Februar zusammen, um das Wahlergebnis endgültig festzustellen. Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Seniorenbeirates ist für den 24. Februar, im Rathaus, Dr.-Conrads-Str. 1, Ratssaal, geplant. Hierüber erhalten alle Beiratsmitglieder noch eine gesonderte Einladung mit der Tagesordnung.

Haltern am See: Bargeld an Betrüger übergeben

Geschrieben von Redaktion.

Ein 84-jähriger Mann aus dem Stadtteil Sythen bekam einen Anruf von einem angeblichen Bekannten. Am Telefon bat der Mann um eine größere Summe Bargeld. Der 84-Jährige hob das Geld bei seiner Bank ab und übergab es im weiteren Verlauf auf der Straße dem angeblichen Rechtsanwalt des Anrufers.

Erst im Gespräch mit Angehörigen stellte sich der Sachverhalt als Betrug heraus. Eine Beschreibung des Mannes, der das Geld entgegengenommen hat, konnte nicht gegeben werden.

Hinweise nimmt die Polizei unter der 0800 2361 111 entgegen.

   - rufen Sie im Verdachtsfall bei ungewöhnlichen Anrufen die 
     Polizei an, auch über die 110
   - geben Sie an der Haustür etc. niemals Geld und Wertgegenstände 
     in fremde Hände
   - rufen Sie die vermeintlichen Familienangehörigen/Bekannten 
     selber, unter der Ihnen bekannten Rufnummer, zurück. Beenden Sie
     vorher sicher das Telefonat
   - sensibilisieren Sie Familienangehörige regelmäßig, versichern 
     Sie Ihnen, niemals am Telefon um Geld oder Wertgeständen zu 
     bitten