Haushaltshilfen in Zeiten von Corona richtig schützen

Geschrieben von Klaus Büttner.

haushaltshilfe dassicherehausFoto: Aktion Das sichere HausWer eine Haushaltshilfe beschäftigt, muss für einen sicheren Arbeitsplatz sorgen. Zu Corona-Zeiten bedeutet das nicht nur eine sichere Leiter, Schutzhandschuhe und Hautschutzcreme. Private Arbeitgeber sind jetzt auch dazu verpflichtet, ihrer Haushaltshilfe als Mindestausstattung eine medizinische Maske zu stellen. Das gilt zum Beispiel, wenn sich mehrere Personen gleichzeitig in einem Raum befinden oder der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Masken muss der Arbeitgeber bezahlen. Darauf weist die Aktion Das sichere Haus (DSH), Hamburg, hin.

Um den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten und um persönliche Kontakte zu reduzieren, könnte der private Arbeitgeber für die Zeit, in der Hilfe bei ihm arbeitet, die Räumlichkeiten verlassen, wenn ihm das möglich ist.
Lüften ist immer eine sinnvolle Schutzmaßnahme - am besten schon, bevor die Hilfe in den Haushalt kommt. Ist Dauerlüften nicht möglich, sollte alle 20 Minuten für fünf bis zehn Minuten gelüftet. Zudem sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Das "Deutsches Kuratorium für Sicherheit in Heim und Freizeit e.V. (DSH)" wurde 1959 von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand, den heutigen Unfallkassen, Landesunfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbänden, gegründet und bietet auf der Webseite und in den sozialen Medien das ganze Jahr über wertvolle Informationen zum Unfall- und Gesundheitsschutz – vom Frühjahrsputz über sicheres Grillen, von der sichere Obsternte zum Advent ohne Feuerwehr bis zu Raketen und Böllern an Silvester. Viermal im Jahr erscheint das Magazin Sicher zuhause & unterwegs, zweimal im Jahr das Magazin für pflegende Angehörige Pflege daheim.

Sich mit "Signal" zurecht finden!

Geschrieben von Klaus Büttner.

Signal logoGrafik-Logo von SignalSeit der Messenger WhatsApp seine AGB geändert hat, wechseln immer mehr Nutzer zu anderen Apps, die mehr Sicherheit garantieren und die Privatsphäre respektieren. Ganz oben mit dabei ist die quelloffene Anwendung Signal, die sogar von Edward Snowden und Elon Musk empfohlen wird und im Gegensatz zu Threema völlig kostenlos zu haben ist. Doch nach vielen Jahren ist die Umgewöhnung für manche nicht so leicht. (chip.de)

Signal ist ein freier Messenger für verschlüsselte Kommunikation von der US-amerikanischen, gemeinnützigen Signal-Stiftung. Er ist vor allem für seine Datensparsamkeit und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bekannt und wird daher häufig von Sicherheitsexperten und Datenschutzorganisationen empfohlen Zur Umsetzung der Datensparsamkeit dient das „Zero-Knowledge-Prinzip“, bei dem der Betreiber keinerlei Zugriff auf Nutzerdaten hat.

Signal ist als App für Android und iOS und als Desktop-Version für Windows, macOS und Linux verfügbar, eine Web-Version gibt es nicht. Die Desktop-Version setzt allerdings voraus, dass die App bereits auf einem Smartphone installiert ist. Für die Verschlüsselung von Nachrichten und Anrufen kommt das freie Signal-Protokoll zum Einsatz, das von Sicherheitsexperten als sicher eingestuft wird. (Wikipedia)

Die Onlinezeitschrift Chip.de hat eine sehr gute Anleitung für Neu- und Umsteiger die bisher WhatsApp benutzen und sich nach eine Alternative umsehen. Hier der Link zu Chip.de

Verwaltung verteilt medizinische Masken

Geschrieben von Stadt Haltern am See.

masken verwaltungFoto: Stadt HalternDas Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen einer Soforthilfe medizinische Masken zur kostenlosen Weitergabe an bedürftige Menschen zur Verfügung. Hierunter fallen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz. Die Stadt Haltern am See hat jetzt ihr Kontingent vom Kreis Recklinghausen erhalten, der die Weitergabe an alle kreisangehörigen Städte organisiert hat.

Die Verwaltung sieht eine Ausgabe von fünf medizinischen Masken pro Person vor. Betroffen hiervon sind alle Personen, die nach der geltenden Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen der Maskenpflicht unterliegen. Folgende Verfahrensweise wurde in Haltern am See für die anspruchsberechtigten Personenkreise festgelegt: 
Leistungsberechtigte nach dem SGB II
Bedarfe sind telefonisch bei der/beim zuständigen Sachbearbeiter/in des Jobcenters in Haltern am See anzumelden. Anschließend wird ein Termin abgestimmt, wann und wo die medizinischen Masken abgeholt werden können. 
Leistungsberechtigte nach dem SGB XII
Das Sozialamt hat sich dazu entschlossen, allen Berechtigten die Schutzmasken per Post zuzusenden. Als Grund für diese Maßnahme führt die Verwaltung an, dass es sich im Regelfall um Personen handelt, die alters- oder gesundheitsbedingt weniger mobil sind oder dem vulnerablen Personenkreis angehören. Das Sozialamt geht davon aus, dass der Versand in den kommenden 14 Tagen abgeschlossen ist.  
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
Die Ausgabe erfolgt direkt an den städtischen Flüchtlingsunterkünften durch Mitarbeiter der Verwaltung.

Stadt prüft Klage, um Windräder in Hullern zu verhindern

Geschrieben von Stadt Haltern am See.

windraeder wald Im Juli 2020 hatte die Stadt Haltern am See das gemeindliche Einvernehmen verweigert, in Hullern zwei jeweils 241m hohe neue Windräder errichten zu lassen. Zeitgleich hatte die Verwaltung beim Kreis den Antrag gestellt, dass der Kreis seine Entscheidung über die Genehmigung um ein Jahr zurückstellt. Dies wurde insbesondere mit der unklaren Rechtslage bezüglich der Abstandsflächenregelung und der in Aufstellung befindlichen Planung des Baugebiets an der Buttstraße in Hullern begründet.

Nun hat der Kreis als zuständige Genehmigungsbehörde entschieden, diesem städtischen Antrag nicht zu folgen. Auch deshalb, weil die ersten Anträge für die Windkraftanlagen bereits aus 2011 stammen.

Diese Rechtsauffassung teilt die Stadt Haltern am See nicht. Sie verweist darauf, dass die ursprünglichen Planungen der Investoren zurückgenommen wurden und später mit den nunmehr 241m hohen Windräder neu beantragt worden sind. Bürgermeister Andreas Stegemann bedauert, dass sich der Kreis nicht der städtischen Argumentation angeschlossen hat, dass die Genehmigung der zwei Windräder die Konzentrationszonenplanung konterkarieren würde. Vielmehr sei der Kreis der Auffassung, dass die Konzentrationszonenplanung nicht innerhalb des beantragten Zurückstellungszeitraumes gelingen könne.

Aufgrund der nunmehr von der Landesregierung NRW in Umsetzung befindlichen Abstandsregelung und der bundesgesetzlich vorgesehenen 1000-Meter Abstandserfordernis sind die rechtlichen Unsicherheiten zur Erstellung einer wirksamen Windvorrangzonenplanung offensichtlich. Dem ist entsprechend Rechnung zu tragen, was in der Vergangenheit auch bei entsprechenden Rückstellungsanträgen vom Kreis berücksichtigt wurde.

Mit Blick auf die Historie der zweimal höchstrichterlich versagten Windvorrangzonenplanung ist die rechtliche Sorgfalt bei der Planaufstellung dringend geboten, mahnt Stegemann an.

Deshalb wird die Stadtverwaltung einen Fachanwalt beauftragen, die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht zu prüfen.

Ortsrecht steht digital bereit

Geschrieben von .Redaktion.

buergermeister ortsrechtDie fortschreitende Digitalisierung sowie der Klimaschutzgedanke sorgen dafür, dass innerhalb der Stadtverwaltung der Verzicht auf Papier immer deutlicher wird. So gibt es das so genannte „Ortsrecht“, in dem alle relevanten Verordnungen und auch die jeweils gültigen Gebührenordnungen festgehalten werden, in 67-facher Ausführung für die Ratsmitglieder sowie die einzelnen Verwaltungsfachbereiche. Das umfasst jeweils einen vollen Aktenordner, der jährlich aufgrund der Aktualisierungen auf etwa 50 Seiten ergänzt werden musste. So wurden pro Jahr etwa 3350 Seiten gedruckt.

Nun haben sich auf Initiative von Bürgermeister Andreas Stegemann die Beteiligten darauf verständigt, dass es nur noch zwei Druckexemplare innerhalb der Verwaltung und einen Ordner für den Ratssaal geben wird. Das hat zur Folge, dass jetzt nur noch rund 150 Seiten gedruckt werden.

Politik, Verwaltung und alle weiteren Interessierten werden trotzdem weiterhin das Ortsrecht lesen können. Denn es ist natürlich auf der Internetseite der Stadt Haltern am See hinterlegt. Und zwar hier: Ortsrecht / Satzungen | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de)

Foto: Bürgermeister und das Ortsrecht / Stadt Haltern am See