Haushaltshilfen in Zeiten von Corona richtig schützen
Foto: Aktion Das sichere HausWer eine Haushaltshilfe beschäftigt, muss für einen sicheren Arbeitsplatz sorgen. Zu Corona-Zeiten bedeutet das nicht nur eine sichere Leiter, Schutzhandschuhe und Hautschutzcreme. Private Arbeitgeber sind jetzt auch dazu verpflichtet, ihrer Haushaltshilfe als Mindestausstattung eine medizinische Maske zu stellen. Das gilt zum Beispiel, wenn sich mehrere Personen gleichzeitig in einem Raum befinden oder der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Masken muss der Arbeitgeber bezahlen. Darauf weist die Aktion Das sichere Haus (DSH), Hamburg, hin.
Um den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten und um persönliche Kontakte zu reduzieren, könnte der private Arbeitgeber für die Zeit, in der Hilfe bei ihm arbeitet, die Räumlichkeiten verlassen, wenn ihm das möglich ist.
Lüften ist immer eine sinnvolle Schutzmaßnahme - am besten schon, bevor die Hilfe in den Haushalt kommt. Ist Dauerlüften nicht möglich, sollte alle 20 Minuten für fünf bis zehn Minuten gelüftet. Zudem sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Das "Deutsches Kuratorium für Sicherheit in Heim und Freizeit e.V. (DSH)" wurde 1959 von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand, den heutigen Unfallkassen, Landesunfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbänden, gegründet und bietet auf der Webseite und in den sozialen Medien das ganze Jahr über wertvolle Informationen zum Unfall- und Gesundheitsschutz – vom Frühjahrsputz über sicheres Grillen, von der sichere Obsternte zum Advent ohne Feuerwehr bis zu Raketen und Böllern an Silvester. Viermal im Jahr erscheint das Magazin „Sicher zuhause & unterwegs“, zweimal im Jahr das Magazin für pflegende Angehörige „Pflege daheim“.



Im Juli 2020 hatte die Stadt Haltern am See das gemeindliche Einvernehmen verweigert, in Hullern zwei jeweils 241m hohe neue Windräder errichten zu lassen. Zeitgleich hatte die Verwaltung beim Kreis den Antrag gestellt, dass der Kreis seine Entscheidung über die Genehmigung um ein Jahr zurückstellt. Dies wurde insbesondere mit der unklaren Rechtslage bezüglich der Abstandsflächenregelung und der in Aufstellung befindlichen Planung des Baugebiets an der Buttstraße in Hullern begründet.
Die fortschreitende Digitalisierung sowie der Klimaschutzgedanke sorgen dafür, dass innerhalb der Stadtverwaltung der Verzicht auf Papier immer deutlicher wird. So gibt es das so genannte „Ortsrecht“, in dem alle relevanten Verordnungen und auch die jeweils gültigen Gebührenordnungen festgehalten werden, in 67-facher Ausführung für die Ratsmitglieder sowie die einzelnen Verwaltungsfachbereiche. Das umfasst jeweils einen vollen Aktenordner, der jährlich aufgrund der Aktualisierungen auf etwa 50 Seiten ergänzt werden musste. So wurden pro Jahr etwa 3350 Seiten gedruckt.