Kerzenschein genießen ohne Gesundheitsrisiko

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briam cute kerzeBild von Briam Cute auf PixabayTipps zum schadstoffarmen Abbrennen
In der dunklen Jahreszeit schaffen Kerzen in der Wohnung eine gemütliche Stimmung. Doch das Abbrennen kann die Raumluft mit umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen belasten. „Insbesondere Duftkerzen bergen ein Allergierisiko und können zudem Haustieren schaden“, warnt Kerstin Effers, Referentin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW. Folgende Tipps tragen zu einer sauberen und angenehmen Candlelight-Atmosphäre bei.
Ruß und Schadstoffe
Kerzen rußen stärker, wenn sie in Zugluft stehen. Deshalb immer einen geschützten Standort wählen. Eine flackernde Flamme setzt neben Ruß auch mehr Schadstoffe wie Formaldehyd, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Stickstoffoxide frei. Damit die Flamme weniger raucht, hilft es auch, den Docht vor dem Anzünden auf etwa einen Zentimeter zu kürzen. Bei Kerzen mit einem Durchmesser von mehr als vier Zentimetern sollte der entstehende Rand auf ein bis zwei Zentimeter abgeschnitten werden. Zum Löschen der Flamme empfiehlt es sich, einen Kerzenlöscher zu benutzen oder den Docht kurz beispielweise mit einem abgebrannten Streichholz in das flüssige Wachs zu tauchen. Dadurch raucht er nicht nach. Und schließlich sollte man nach dem Gebrauch von Kerzen gut lüften, um die Verbrennungsrückstände aus der Luft zu entfernen.

Süßes oder Saures: Was an Halloween erlaubt ist und was nicht

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sethmetoyer ghosts 7471589 640Bild von Seth Metoyer auf PixabayVerbraucherzentrale NRW erklärt, wie man bei Schäden reagiert
An Halloween geht es manchmal wild zu. Wer am 31. Oktober mit Süßem geizt, dem wird anschließend Saures gegeben – so der Brauch. Das beliebte Fest fällt diesmal auf einen Samstag, was viele freuen wird. Andere gruseln sich vor halbspaßigen Attacken mit Zahnpasta, Senf, Eiern oder Rasierschaum. Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wer bei Schäden haftet und welche Versicherungen einspringen.

Wo hört der Spaß auf?
Die Grenze vom harmlosen Gag zur Straftat wird überschritten, wenn die Androhung von „Saurem“ kein Spaß mehr ist, sondern fremdes Eigentum beschädigt wird oder gar Menschen gefährdet werden. Wenn Briefkästen mit Feuerwerkskörpern in Brand gesetzt, Fassaden beschmiert oder Autos beschädigt werden, handelt es sich rechtlich um eine Straftat, die eine Anzeige wegen Sachbeschädigung nach sich ziehen kann.
Wann zahlt welche Versicherung?
Wer in der Gruselnacht Schäden am Haus oder Auto entdeckt, sollte das unverzüglich der Versicherung melden und versuchen, Geld von dem Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung zu erhalten. Die Versicherung zahlt allerdings nicht, wenn etwas beispielsweise absichtlich beschädigt wurde. Dabei kommt es auch auf das Alter an: Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig und sind nicht haftbar. Die Eltern haften in dem Fall aber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Viele Versicherer übernehmen auch dann die Schäden, wenn auch die Eltern nicht haften, also keine Schadensersatzpflicht besteht, wenn das im Vertrag so vereinbart ist. Die Wohngebäudeversicherung springt ein, sofern Vandalismus im Vertrag abgedeckt ist. Vandalismusschäden an Autos, e-Bikes oder Motorrädern hingegen werden nur reguliert, wenn Betroffene eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Die Teilkaskoversicherung greift in der Regel nur bei Glas- oder Brandschäden. Je nach Vertrag müssen Geschädigte ohnehin eine Selbstbeteiligung beisteuern.
Was gilt, wenn Täter:innen nicht zahlen können?
Verfügen Verursacher:innen oder deren Eltern nicht über eine private Haftpflicht-Versicherung, die Schäden übernimmt, und reichen die finanziellen Rücklagen nicht, um einen angerichteten Schaden auszugleichen, können Geschädigte unter Umständen ihre eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Diese kommt für das entstandene Unheil auf, wenn die Police einen Passus zur „Forderungsausfalldeckung“ enthält. Wenn jemand Verletzungen erlitten hat, übernimmt das die Krankenversicherung des Opfers. Die Kosten kann sie jedoch, falls bekannt, der Täterin oder dem Täter in Rechnung stellen.

Gedenken ohne Plastik

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allerheiligenBild von Goran Horvat auf PixabayNachhaltige Grabgestaltung nützt der Natur, vermeidet Abfall und spart Rohstoffe und Geld

Wenn Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag und Totensonntag im November zum Gedenken an Verstorbene einladen, werden vielerorts Gräber gepflegt und neu geschmückt. Dabei lohnt es sich, auf Nachhaltigkeit zu achten. „Nachhaltige Grabgestaltung bedeutet, langlebige Materialien zu wählen, saisonale Pflanzen zu setzen und bei Gestecken auf verrottbare Naturmaterialien zu achten“, erklärt Philip Heldt, Experte für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale NRW. Mit einigen bewussten Entscheidungen lassen sich Ressourcen schonen, Abfall vermeiden und zugleich Kosten sparen.

Torffrei pflanzen und heimische Gewächse wählen

Wer ein Grab neu bepflanzt, greift am besten zu torffreier Erde und einheimischen Pflanzen aus regionalem Anbau. Bei der Auswahl von Blumen- und Graberde empfiehlt sich ein Blick auf die Verpackung: Dort muss „ohne Torf“ oder „torffrei“ stehen. Als „Bio-Blumenerde“ oder „torfreduziert“ bezeichnete Produkte können noch erhebliche Anteile an Torf enthalten. Herbstastern, Heide, Chrysanthemen und Hornveilchen sorgen in der dunklen Jahreszeit für Farbe. Mehrjährige Kräuter und frostbeständige Stauden sind besonders pflegeleicht, sparen auf Dauer Geld und bieten Insekten Nahrung.

Deko aus Naturmaterialien bevorzugen

Viele handelsübliche Grabgestecke enthalten Kunststoffelemente, Styroporunterlagen oder Befestigungen aus Plastik und Metall. Auch vollständig aus Kunststoff gefertigte Dekorationen sind problematisch, da sie Abfall verursachen und die Entsorgung erschweren. Besser sind Gestecke und Grabschalen aus natürlichen, verrottbaren Materialien. Tannengrün, Zapfen, Zweige und Moos lassen sich beispielsweise mit blühenden Christrosen kombinieren. Solche Arrangements sind winterlich dekorativ und können im Frühjahr, sofern sie frei von nicht kompostierbaren Bestandteilen sind, über die Biotonne entsorgt werden.

Natürlich beleuchten

Wiederverwendbare Grablichter aus Metall oder Glas, in denen natürliche Kerzen brennen, sind eine umweltfreundliche Alternative zu Einwegprodukten. Sie sind in der Anschaffung zwar häufig teurer, können aber über längere Zeit genutzt werden. Wer herkömmliche Grablichter mit Kunststoffhülle verwendet, sollte die Hülle nach dem Abbrennen mitnehmen und über die Wertstofftonne oder den Gelben Sack ins Recycling geben. Batteriebetriebene LED-Lichter und Solarleuchten leuchten zwar lange, benötigen jedoch Ressourcen bei der Herstellung und müssen am Ende ihrer Lebensdauer als Elektroschrott entsorgt werden.

Grabschmuck sicher befestigen

Wind und Frost können Laternen, Vasen und Schalen umwerfen. Deshalb sollten sie standsicher aufgestellt und bei Bedarf befestigt werden. Wertvoller Grabschmuck aus Kupfer, Bronze oder anderen Buntmetallen kann zudem Diebe anlocken. Eine Grabstättenversicherung kann bei Diebstahl, Vandalismus oder Sturmschäden vor finanziellen Verlusten schützen. Sie lohnt sich allerdings meist nur bei besonders wertvoller Grabausstattung.

Öffentliche Nachtwächterführungen durch die Halterner Altstadt

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nachtwaechterfuehrungFoto: Stadt Haltern am SeeWenn es in der Halterner Altstadt langsam dunkel wird, beginnt die Zeit der Nachtwächter. Bei den öffentlichen Nachtwächterführungen lädt die Tourist-Information dazu ein, die historische Altstadt einmal aus einer besonderen Perspektive zu erleben. Früher besaß der Nachtwächter einen wichtigen Status und seine Aufgabe bestand nicht nur im Anzünden der Straßenlaternen. Lustige Anekdoten und Geschichten sowie die nächtliche Atmosphäre prägen diesen Themenstadtrundgang. Im Schein der Laternen geht es durch die abendlichen Gassen und Winkel der Altstadt. Dabei erfahren die Teilnehmenden Wissenswertes über die Geschichte Halterns und die frühere Bedeutung des Nachtwächters. 

Die öffentlichen Nachtwächterführungen finden an folgenden Terminen statt:
Samstag, 24. Oktober, um 18:30 Uhr
Samstag, 7. November, um 18:00 Uhr
Freitag, 13. November, um 18:00 Uhr
Samstag, 21. November, um 18:00 Uhr
Freitag, 27. November, um 18:00 Uhr
Samstag, 5. Dezember, um 18:00 Uhr
Samstag, 12. Dezember, um 18:00 Uhr
Freitag, 18. Dezember, um 18:00 Uhr

Treffpunkt für alle Führungen ist das Alte Rathaus. Die Teilnahme kostet 9 Euro pro Person. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre nehmen kostenfrei teil. Eintrittskarten sind ab sofort in der Tourist-Information im Alten Rathaus, Markt 1, sowie online unter www.pretix.eu/Tourismus erhältlich.

Grüner Punkt oben im Smartphone-Display

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smartphone kleinBild von Prayad Kosasaeng auf Pixabay/bearbeitetDer kleine grüne Punkt auf dem Display ist eine wichtige Datenschutzfunktion von iPhone und Android. Er zeigt an, wenn Kamera oder Mikrofon genutzt werden – und kann im Ernstfall auf heimliche Zugriffe durch Apps aufmerksam machen. Sowohl bei iPhones (ab iOS 14) als auch bei Android-Geräten (ab Android 12) zeigt ein grüner Punkt in der Statusleiste Ihres Handys an, wenn Kamera oder Mikrofon aktiv sind (bei einigen Android-Geräten auch GPS). Damit soll sichergestellt werden, dass Nutzer jederzeit nachvollziehen können, ob sensible Funktionen bewusst oder unbemerkt laufen. Informationen von CHIP.de