Insektenspray kaufen? Beratung ist jetzt Pflicht
Foto: Verbraucherzentrale NRWKeine Selbstbedienung mehr bei bestimmten Biozidprodukten
Seit Jahresbeginn 2025 dürfen Biozidprodukte wie Mäuse- und Rattengift, Insektensprays, Antifouling-Anstriche (zum Beispiel für Boote) sowie Holzschutzmittel nicht mehr frei zugänglich in Geschäften angeboten werden. Außerdem gilt vor dem Kauf solcher Produkte sowohl in Geschäften als auch im Online-Handel eine Beratungspflicht durch eine sachkundige Person. „Wir begrüßen die neue Beratungspflicht, weil Verbraucher:innen dadurch unbedenklichere Maßnahmen gegen Schädlinge kennenlernen und wichtige Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten“, sagt Kerstin Effers, Expertin für Umwelt und Gesundheitsschutz der Verbraucherzentrale NRW. „Während sich die Verwendung von Holzschutz- und weiteren Schutzmitteln schon vorbeugend durch bauliche Maßnahmen oder Materialauswahl ganz vermeiden oder zumindest reduzieren lässt, treten Schädlinge meist unerwartet auf. Im ersten Schreck greifen Verbraucher:innen manchmal zum nächstbesten Mittel, ohne sich der Risiken bewusst zu sein“, so Effers weiter. Sie hat die wichtigsten Aspekte zur neuen Beratungspflicht zusammengestellt.


Die Verbraucherzentrale NRW gibt einen Überblick über wichtige Leistungen der Pflegeversicherung
Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu – ein Jahr voller besonderer Momente, Begegnungen und vielleicht auch Herausforderungen. Weihnachten bietet uns die Gelegenheit, innezuhalten und uns an das zu erinnern, was wirklich zählt: gemeinsame Zeit, Gesundheit und die kleinen Freuden des Lebens.