Landtag beschließt: Pflanzen statt Schotter und Rindenmulch
Foto: Routenwechsel/PixabayDie neue Landesbauordnung sieht Begrünung als Pflicht an Gebäuden vor und konkretisiert das „Schottergartenverbot“.
- In der neuen Landesbauordnung NRW wird erläutert, was mit einer wasserdurchlässigen und begrünten Fläche gemeint ist.
- Der Begriff „Schottergarten“ wird nun definiert. Entscheidend dabei ist neben der Bepflanzung die Folie oder das Vlies unter der Oberfläche.
- Wer neu baut oder sein Haus umgestaltet, soll künftig nach Möglichkeit auch das Dach oder die Fassade begrünen, falls keine geeignete unbebaute Fläche zur Verfügung steht.
Hausbesitzer:innen müssen unbebaute Flächen rund ums Haus begrünt und wasserdurchlässig gestalten. Schon in der alten Landesbauordnung NRW existierte diese Vorgabe. „Schottergärten wurden darin allerdings nicht explizit benannt“, erklärt Andrea Wegner vom Projekt „Mehr Grün am Haus“ der Verbraucherzentrale NRW. „Mit der Novelle haben Kommunen und Bauverantwortliche nun eine Definition und damit eine klare Vorgabe, wie die Flächen rund ums Haus klimaangepasst gestaltet werden sollen – und diese schließt reine Schottergärten aus.“




In Haltern am See ist eine Frau auf eine Betrugsmasche am Mittwoch 23.08.23 hereingefallen. Sie übergab einen fünfstelligen Bargeldbetrag an eine Frau, weil sie dachte, so ihrem Ehemann helfen zu können. Das Ungewöhnliche: Die betrogene Frau ist erst 44 Jahre alt - in den meisten Fällen sind die Opfer bereits im Seniorenalter. Die 44-Jährige bekam einen Schockanruf: Ein falscher Polizeibeamter meldete sich am Telefon und gab an, der Ehemann der 44-Jährigen habe in Hamburg einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Weil die Frau in Norddeutschland - in der Nähe von Hamburg wohnt - wirkte die Geschichte erstmal glaubhaft. Weiter wurde der Frau vorgegaukelt, der Mann sitze in U-Haft und käme nur frei, wenn eine hohe Kaution gezahlt werde. Gleichzeitig verbot der Anrufer ihr, den Ehemann selbst anzurufen. Sollte sie es doch tun, würde sich die Strafe nochmal erhöhen.
